Regeln des Suisse Hall of Honour

Die Regeln wollen wir möglichst einfach halten, da auch hier unser Leitspruch der Samurai-Regeln gilt.

 

die sieben Tugenden des Samurai:

  • 名誉 Meiyo / Ehre
  • 尊敬 Rei / Respekt
  • 善     Jin / Güte
  • 真実 Makato / Wahrheit
  • 忠誠 Chu / Loyalität
  • 勇     Yu / Mut
  • 義      Gi / Gerechtigkei
  1. Die Nominierungen müssen rechtzeitig an das Organisation-Sekretariat gesendet werden.
  2. Antrag auf Nominierung kann jeder Kampfkünstler, unabhängig von Stil, System oder Organisationszugehörigkeit stellen.
  3. Die Nominierung wird durch das Komitee überprüft, welches dann auch die Entscheidung über die Zulassung trifft.
  4. Bei unbekannten Personen wird der Werdegang überprüft und dann über die Nominierung entschieden. Dies entfällt, wenn die Nominierung von einem dem Komitee bekannten Grossmeister oder Meister vorgeschlagen wurde. Bei uns unbekannten Personen ist eine Budo-Vita einzureichen.
  5. Zulassung zur Vergabe des Awards ist dann gegeben, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Zahlung eingegangen ist.
  6. Eine Rückerstattung der gezahlten Gebühren ist nur in Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener Krankheit durch ärztliches Attest möglich.
  7. National und international bekannte Grossmeister können sich selbst nominieren, über die Zulassung entscheidet das Komitee.
  8. Ein Recht auf Nominierung besteht nicht.
  9. Die Awards bleiben jeweils für 3 Jahre gültig, d.h. einen Award in einer höheren Kategorie kann man erst nach 3x Nominierung erhalten. 
  10. Der Award muss bei der Veranstaltung persönlich abgeholt, bzw. in Empfang genommen werden. Im Ausnahmefall kann der Award auch vom Nominator entgegengenommen werden.